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Lawinenkommissionen

Eine Lawinenkommission ist ein Beratungsgremium für die Sicherheitsbehörde (Gemeinde, Landratsamt). Sie besteht aus ortskundigen und bergerfahrenen Fachleuten, die bei Bedarf zusammentreten, um die aktuelle Wetter-, Schneedecken- und Lawinensituation zu beurteilen und daraus entsprechende Empfehlungen für Lawinensicherungsmaßnahmen (z.B. Sperrungen von Straßen und Skiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen) ableiten. Auch die Aufhebung von Sperrungen wegen Lawinengefahr beruht auf einer Lagebeurteilung durch die örtliche Lawinenkommission.

Die Mitglieder der Lawinenkommissionen sind ehrenamtlich tätig. Teilweise kann die Tätigkeit auch im Rahmen der Dienst- oder Arbeitsverhältnisse (z.B. bei Gemeindebediensteten, Polizeibeamten oder den Beschäftigten von Bergbahnen) wahrgenommen werden.

In Bayern sind in 35 Lawinenkommissionen rund 350 Personen ehrenamtlich tätig.

Die Erfolgsbilanz:
Kein tödlicher Lawinenunfall im überwachten und freigegebenen Bereich seit Gründung des Lawinenwarndienstes Bayern im Jahr 1967.

Zusätzliche Informationen
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