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Eine Lawinenkommission ist ein Beratungsgremium für die Sicherheitsbehörde (Gemeinde, Landratsamt). Sie besteht aus
ortskundigen und bergerfahrenen Fachleuten, die bei Bedarf zusammentreten, um die aktuelle
Wetter-, Schneedecken- und Lawinensituation zu beurteilen und
daraus entsprechende Empfehlungen
für Lawinensicherungsmaßnahmen (z.B. Sperrungen von
Straßen und Skiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen) ableiten. Auch die
Aufhebung von Sperrungen wegen Lawinengefahr beruht auf einer Lagebeurteilung durch die
örtliche Lawinenkommission.
Die Mitglieder
der Lawinenkommissionen sind ehrenamtlich tätig. Teilweise kann die
Tätigkeit auch im Rahmen der Dienst- oder Arbeitsverhältnisse (z.B. bei
Gemeindebediensteten, Polizeibeamten oder den Beschäftigten von Bergbahnen) wahrgenommen
werden.
In Bayern sind in 35 Lawinenkommissionen rund 350
Personen ehrenamtlich tätig.
Die Erfolgsbilanz:
Kein tödlicher Lawinenunfall im überwachten und freigegebenen Bereich seit
Gründung des Lawinenwarndienstes Bayern im Jahr 1967. |